Mietbedingungen
Ergänzende Bestimmungen des Vermieters zum Mietvertrag entsprechend seiner Geschäftsbedingungen. Bei konkurrierenden Aussagen gelten diese Bestimmungen vorrangig zum vorgenannten Mietvertrag durch den Vermittler WOBI.
Zu Nr. 2 – Mietzeitraum:
Entgegen der Bestimmung in Satz 2 kann das Wohnmobil zu Beginn des Mietzeitraumes, vor der ersten berechneten Nacht, zwischen 18:00 und 20:00 abgeholt werden. Abweichende Vereinbarungen mit dem Vermieter sind nach Absprache möglich.
Hinweis: Der Vermieter berechnet nach seinen Geschäftsbedingungen die Mietzeiten nach Tagen, wobei das Wohnmobil am Abend vor dem ersten bezahlten Miettag abgeholt werden kann. Beide Berechnungsmodi – 1. berechnete Nacht nach der Abholung und 1. berechneter Miettag nach dem Tag der Abholung – führen zum gleichen Preis.
Zu Rechtsschutzversicherung aus dem Servicepaket:
Die Rechtsschutzversicherung aus dem Servicepaket gilt im Rahmen dieses Vertrages für den Mieter ausschließlich für Verkehrsunfälle und beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 150,-- €. Sie ist auf die tatsächliche Leistung der Rechtsschutzversicherung beschränkt. Werden im Rahmen eines Rechtsschutzverfahrens einzelne Kosten durch die Rechtsschutzversicherung nicht übernommen, so erfolgt keine ersatzweise Kostenübernahme durch den Vermieter.
Zu Nr. 4 - Übergabe (Mieter-Check-in) und Rückgabe (Mieter-Check-out) Mietfahrzeug:
Das Fahrzeug muss am letzten Miettag bis spätestens 17.00 Uhr gereinigt (kostenpflichtige Reinigung durch den Vermieter ist ebenfalls möglich) am Vermieterstandort zurück gegeben werden. Wird dieser Termin überschritten so kann ein weiterer Miettag in Rechnung gestellt werden. Soweit wegen Überschreitung der Rückgabefrist seitens des Vermieters gegenüber einem Nachmieter Schadensersatz geleistet oder ein Preisnachlass gewährt wird, haftet dafür der Vormieter als Vertragspartner dieses Mietvertrages.
Kann das Wohnmobil wegen starker Verschmutzung oder aus Witterungsgründen (z.B. Dunkelheit oder Nässe) außen nicht ausreichend auf Schäden untersucht werden, so erfolgt die Kontrolle zu einem späteren Zeitpunkt. Dies ohne Zwischenvermietung und bei dem nach Rückkehr festgestellten Kilometerstand. Das Rückgabeprotokoll wird nach Abschluss der nachgeholten Besichtigung endgültig fertig gestellt und unterzeichnet.
Zu Nr. 5 - -Servicegebühr:
Das Servicepaket beinhaltet:
Voll- und Teilkaskoversicherung vertragsgemäß für Selbstfahrer-Vermietfahrzeug. Kostenbeteiligung bei Abschluss des Urlaubs-Schutz-Paketes mit der Versicherungssumme 1500,-- € bei dem Versicherungsbaustein „Kautionsversicherung“ (näheres siehe Mietbedingungen).
Euroschutzbrief und Rechtsschutzversicherung für Verkehrsunfälle mit 150,-- € SB, speziell für Vermietfahrzeug.
Multimediaanlage mit Rückfahrkamera, Navigationsgerät und Freisprecheinrichtung.
Fernseher (multifunktional) und SAT-Anlage mit automatischer Satelliteneinstellung.
Lenkradkralle als zusätzlicher Diebstahlschutz.
Anschlusskabel, Verlängerung + Adapter für Stromversorgung.
Markise und 4-er Fahrradträger mit Warntafel.
Auffahrkeile zur Fahrzeugausrichtung.
Vollwertiges Ersatzrad für größere Reifenschäden oder bei Felgenschaden.
Reifenreparaturset für kleinere Reifenschäden.
Gas, Toilettenflüssigkeit, Motorenölreserve.
Fahrzeugübergabe mit umfassender Einweisung.
Fahrzeugrücknahme mit Durchsicht.
Autoatlas und Campingführer für Europa.
Tag genaue Vermietung (auch Sonn- und Feiertags).
Abholung am Tag vor dem ersten Miettag gemäß Absprache.
Erreichbarkeit des Vermieters rund-um-die-Uhr an allen Wochentagen.
Parkmöglichkeit für Pkw während der Mietzeit in unserem Hof.
Shuttle-Service zu Bus und Bahn bis 20 km vom Firmensitz.
Dazu noch ein Schlauch für die Frischwasserzuführung und gesetzlich vorgeschriebene Gegenstände wie Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten.
Zu Nr. 8 - Kaution / Mietsicherheit:
Der Mieter haftet für Unfallschäden – auch bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort des Verursachers - und andere Schäden, für die eine Haftpflichtversicherung oder die Kaskoversicherung des Fahrzeuges nicht vollständig aufkommt. Dazu zählt auch die im Kfz-Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung des Vermieters bei der Voll- und Teilkaskoversicherung beträgt pro Schadenfall 2500,-- €. Die maximale Haftungshöhe des Mieters ist jedoch auf
1500,-- € pro Schadenfall begrenzt. Der Vermieter bietet eine Reiseversicherung an, bei der neben anderen Risiken, auch die Kaution bis zu einer Höhe von 1500,-- € - und somit bis zur maximalen Haftungshöhe - versichert ist. Bei Abschluss dieser Versicherung mit der Versicherungssumme 1500,-- € gewährt der Vermieter dem Mieter eine Ausgleichszahlung in Höhe von 10% der gezahlten Versicherungsprämie. Soweit eine Versicherung für Schäden leistet, erhöht sich die Haftungssumme über 1500,-- € pro Schadenfall hinaus, und zwar bis auf die Höhe der Versicherungsleistung.
Spätestens bei Übernahme des Wohnmobils sind für Schadenersatz- und andere Ansprüche des Vermieters 1500,-- € als Kaution zu hinterlegen.
Es ist eine verschuldensunabhängige Haftung vereinbart, d.h. es kommt es nicht auf ein Verschulden des Mieters oder Fahrers an. Dies gilt auch für Schäden an Reifen, Scheiben, Lack, Anbauteilen und anderer Bauteile des Fahrzeuges, die durch äußere Einflüsse entstanden sind. Die Kaution kann mit Zustimmung des Vermieters weiterhin für Kosten für beschädigtes oder fehlendes Inventar gemäß Servicepaket und Übernahmeprotokoll sowie für Mehrkilometer und Reinigung herangezogen werden. Inventarschäden oder Inventarverlust, Haftpflichtschäden oder Schäden am Mietfahrzeug, für die keine Versicherung aufkommt sind vom Mieter auch über den Haftungsbetrag hinaus zu bezahlen. Dies gilt auch für den Fall mehrerer unabhängig voneinander eingetretener Schäden.
Reinigung:
Rauchen ist im gesamten Wohnmobil nicht gestattet (Nichtraucherfahrzeug). Das Wohnmobil wird gereinigt übergeben und ist ebenso wieder zurückzugeben. Bei unterlassener Reinigung entstehen folgende Gebühren. Außenreinigung 40,-- €, Innenreinigung 140,-- €, Leerung Toilettenbehälter 60,-- €, Beseitigung von Luftverunreinigung und störenden Gerüchen nach Aufwand, mindestens jedoch 160,-- €. In allen Fällen ist eine Verrechnung über die Kaution mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Diese Beträge gelten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Verkehrsunfälle und Schäden:
Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermieter, gegebenenfalls telefonisch vorab, zu melden. Das gleiche gilt für Diebstähle an dem Fahrzeug, deren Versuche und Sachbeschädigungen. Für den Mieter gilt die Schadenminderungspflicht.
Nicht ganz unerhebliche Schäden und Inventarverlust sind dem Vermieter, gegebenenfalls telefonisch voraus, ebenfalls zu melden.
Wird die Kfz-Versicherung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahrunsicherheit des Fahrers infolge körperlicher oder geistiger Mängel, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis oder anderer Umstände von der Schadensregulierung befreit oder kann der Halter in Regress genommen werden, so hat der Mieter in vollem Umfang zu haften.
Ausfall des Mietfahrzeuges:
Bei Ausfall der Reise vor Fahrtantritt durch defektes Mietfahrzeug besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug seitens des Mieters. Der Vermieter bemüht sich jedoch ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Gelingt dies nicht, erhält der Mieter, soweit das Wohnmobil noch nicht übergeben worden ist, bereits gezahlte Beträge zurück. Ein weiterer Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ausfall eines Mietfahrzeuges während der Fahrt entstehen, schließt der Vermieter eine Schutzbriefversicherung ab. Umfang und Inhalt können beim Vermieter erfragt und eingesehen werden. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Gebühren und Strafen im Ausland:
Ausländische Gebührenbescheide sowie ausländische Bescheide über Zahlungen an Behörden oder andere Institutionen für den Zeitraum ab der protokollierten Übernahme des Wohnmobils bis zur protokollierten Rücknahme des Wohnmobils, die dem Vermieter als Fahrzeughalter zugestellt werden, werden von diesem ohne weitere Prüfung beglichen.
Dies ist erforderlich um die uneingeschränkte Nutzung des Wohnmobils für Nachmieter in allen Ländern zu gewährleisten. Eine Nichtzahlung oder verspätete Zahlung sowie auch Einsprüche könnten zu Repressalien gegenüber dem zukünftigen Nutzer des Wohnmobils führen.
Der Mieter erhält durch den Vermieter eine unmittelbare Nachricht über den Vorgang. Die vom Vermieter gezahlten Beträge werden vom Mieter innerhalb einer Woche nach Übersendung der Nachricht durch den Mieter an den Vermieter erstattet. Eine Aufwandsentschädigung seitens des Vermieters – mit Ausnahme eventuell anfallender Gebühren für den Postversand und möglicher Mahnkosten – wird nicht erhoben.