XGO XVAN 150 Kastenwagen mit 4 Betten!

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Voertuigtype
Buscamper
Zitplaatsen
4
Bedden
4
Brandstoftype
Diesel
Transmissie
Manual
Dieren
Toegestaan

Description

XGO XVAN 105 – Kompakt, clever und komplett ausgestattet
Der XGO XVAN 105 ist ein moderner Kastenwagen auf Basis des Fiat Ducato und bietet alles, was man für einen komfortablen Campingurlaub braucht – kompakt, wendig und dennoch überraschend geräumig. Mit 4 festen Schlafplätzen eignet er sich ideal für Paare, kleine Familien oder Freunde, die gemeinsam auf Tour gehen möchten.

- 4 Schlafplätze – Zwei Doppelbetten , ideal für Familien
- Küche mit Gasherd, Spüle und Kühlschrank mit Gefrierfach
- Für die Selbstversorgung unterwegs
- Bad mit Dusche, Waschbecken und Cassetten-WC
Für mehr Unabhängigkeit und Komfort
- Klimaanlage im Fahrerhaus – Für angenehme Temperaturen
während der Fahrt
- Fahrradträger für 2 Fahrräder – Ideal für Ausflüge in die
Umgebung
- Viel Stauraum inkl. Kleiderschrank und Heckgarage – Für Gepäck
und Ausrüstung
- Panorama-Aufstelldachhaube, Fliegenschutztür,
- Fahrerhausverdunklung (REMIS) – Für Licht, Luft und Privatsphäre

Weitere Komfortmerkmale:
- Elektrische Aufbautrittstufe
- Multifunktionslenkrad, Tempomat, Bordcomputer
- USB-Steckdosen, 2DIN DAB-Radio, Rückfahrkamera
- Pilotensitze mit Drehkonsole
- Markise (375 cm) und Vorzeltleuchte

Warum den XGO XVAN 105 mieten?
Der XVAN 105 bietet ein durchdachtes Raumkonzept, hochwertige Ausstattung und zuverlässige Technik – alles, was man für einen entspannten und unabhängigen Urlaub braucht. Ob Wochenendtrip oder längere Reise: Dieses Fahrzeug ist ein echtes Raumwunder mit allem Komfort, den man sich unterwegs wünscht.

Technische specificaties

  • Voertuigtype: Buscamper
  • Model: XVAN 105
  • Modeljaar: 2025
  • Voertuig zwaarder dan 3,5 ton: Nee
  • Huisdieren toegestaan: Ja
  • Motorvermogen (pk): 120
  • Motorvermogen (kW): 88
  • Brandstoftype:
  • Brandstofverbruik (L / 100 km): 10-12l
  • Transmissie:
  • Breedte (cm): 205 cm
  • Hoogte (cm): 265 cm
  • Lengte (cm): 599 cm
  • Laadvermogen (kg): 500

Voorzieningen

Amenities
Airco
Luifel
Basis voorraadkast
Fietsenrek
Bluetooth
Diepvries
Koelkast
Gasfles
Verwarming
Achteruitrijcamera
Douche (intern)
Zonnepanelen
Toilet
Stereo
Radio
Gootsteen
Douche gescheiden van toilet
Wastafel
Warm water
LED-verlichting
Accu woonruimte
Muggengaas
Verduisterende jaloezieën
Trekhaak
Drinkwatertank
Afvalwatertank
Netspanningaansluiting (CEE 230V)
Bestuurdersairbag
Passagiersairbag
ABS
ESP
Veiligheidsvest / waarschuwingsvest
Bestek en borden
Toiletchemicaliën
Camping wc-papier
Elektrische ramen
Elektrische spiegels
Pilootstoelen
Armleuningen
Centrale vergrendeling
USB-aansluiting
USB-aansluiting
Stuurbekrachtiging
Cruise control
Achtergarage
Exterieur reiniging
Interieur reiniging
Kookaccessoires (pannen)
Camper briefing
Verzekeringscertificaat
Drinkwaterslang
230V stroomkabel
CEE-adapter
Wielkeggen
Gezinsvriendelijk
Safety information
Isofix

Huurvoorwaarden

  • Minimumleeftijd bestuurder: 21 Jaar
  • Minimale rijbewijsduur: 0 Jaar
  • Extra bestuurders toegestaan: Toegestaan
  • Extra bestuurders moeten worden vermeld: Ja
  • Kosten voor extra bestuurder: Nee
  • Kosten per bestuurder: 0
  • Regio’s: Europe
  • Uitgesloten landen: Belarus,Russland,Türkei,Ukraine
  • Eigen risico (volledig verzekerd): 1000
  • Eigen risico (gedeeltelijke dekking): 1000
  • Europa-brede pechhulpbrief: 0
  • Borgbedrag: 1000
  • Borg ter plaatse te betalen via: Cash
  • Borg vooraf te betalen: 0
  • Borg dagen vooraf: 0
  • Huisdieren toegestaan: 1
  • Kosten voor huisdieren: 0
  • Type huisdierkosten: Free
  • Roken toegestaan: 0

Huurvoorwaarden

Mietbedingungen1. Reservierung, Rücktritt und SchadensersatzReservierungen sind erst nach Rücksendung des ausgefüllten Vertrages verbindlich. Wird die vereinbarte (ohne abweichende Vereinbarung gelten Ziff. 3. und5. dieser Mietbedingungen) Anzahlung auf Mietpreis und/oder die Kaution vom Mieter nicht vereinbarungsgemäss erbracht, kann der Vermieter vom Vertragzurücktreten und Schadensersatz nach der folgenden Regelung für den Rücktritt des Mieters verlangen. Der Vermieter ist ohne Kautions- und/oderMietanzahlung nicht verpflichtet. die Mietsache zur Verfügung zu stellen. Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag oder unberechtigter Kündigung vor demvereinbarten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu bezahlen: Rücktritt / unberechtigteKündigung mehr als 90 Tage vor Mietbeginn: 20%: 89, 31 Tage vor Mietbeginn: 75%, ab 30 Tagen vor Mietbeginn: 100%. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt,steht dem Vermieter der Mietpreis in voller Höhe zu. Der Schadensersatz (Mietpreis/-anteil) ist bei Nichtabholung, Rücktritt/unberechtigter Kündigung desMieters höher anzusetzen, wenn der Vermieter höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Mieter niedrigeren oder dasFehlen von Schaden überhaupt nachweist. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen, den der Vermieter zurückweisen kann. Tritt derErsatzmieter in den Mietvertrag zu denselben Bedingungen ein und erfüllt der Ersatzmieter den Mietvertrag, entfällt die Pflicht zur anteiligen Zahlung bzw. dieSchadensersatzpflicht. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche desnachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell keinEinverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervonist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzinsrichtet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist dennoch der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen, sofern derVermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann.2. Mietpreise und FreikilometerPro bezahlten Miettag sind 300 Kilometer im Mietpreis enthalten. Bei Überschreitung gilt die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste. Ab 12 Miettagen keineBegrenzung.3. ZahlungsweiseEs ist eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Mietpreises innerhalb von 12 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieserZahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist spätestens 56 Tage vor Mietbeginn zubezahlen. Bei kurzfristigen Mieten gelten die Zahlungsbedingungen wie auf den Rechnungen benannt.4. Übernahme und RückgabeDas Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in 24211 Kleinkühren, Hogenrade 9 zu übernehmen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeitunter gleicher Adresse zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Das Fahrzeug wird in gereinigtem, vollgetanktem Zustand und entsorgt übergeben und so wiederzurückgegeben. Ist die Reinigung oder Entsorgung ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungspauschale gemäss der zum Zeitpunkt desVertragsabschlusses geltenden Preisliste, die insoweit ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, zu bezahlen. Der Mieter kann niedrigeren, der Vermieter höherenReinigungsaufwand nachweisen.5. KautionBei Mietantritt muss als Sicherheit eine Kaution von 1.000,00 € in bar gezahlt werden. Die Selbstbeteiligung für die Vollkasko-Versicherung beträgt 1.000 EURfür die Teilkasko-Versicherung 150 EUR je Schadenfall. Bei der Fahrzeugübergabe wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs erstellt, in der alle etwavorhandenen Beschädigungen notiert werden. Bei ordnungsgemässer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und gereinigten Zustand, abgesehen vonden im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.6. Schutzbrief, Auslandsfahrten und SchadensfallSchutzbriefe für die Wohnmobile zum Zwecke der Rückholgarantie im Schadensfall sind vorhanden. Auslandsfahrten sind grundsätzlich nur in westeuropäischeLänder erlaubt. Fahrten in aussereuropäische Länder wie z.B. Tunesien, Marokko, Teile der ehemaligen GUS usw. sowie Kriegs- & Krisengebiete sind nichtgestattet. In einem Schadensfall tritt der Mieter die Schadensansprüche an den Vermieter ab.7. FührungsberechtigteDas Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 23 Jahre betragen und der Fahrer muss seine Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren besitzen. FürWohnmobile muss er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse B sein. Es ist zu beachten, dass Wohnmobil-Modelle einGesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben können und dafür der Führerschein der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse C erforderlich ist. Bei Caravans ist zubeachten, dass nach neuem Führerscheinrecht der Anhängerführerschein B E zum Führen einer Fahrzeugkombination aus Pkw und Anhänger über 750Kilogramm notwendig sein kann. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer gefahren werden. Die Fahrer sindErfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung anmotorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichenStoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oderVerleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke - ausser zu ausdrücklich vertraglich vereinbarten - oder für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichenGebrauch hinausgehen, zu verwenden.8. ObhutspflichtDer Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestenszu beachten. Der Mieter hat alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten (z.B. notwendig mitzuführende Ersatzteile,Dieselvorrat, Alkoholtests, Sicherungen, Warntafel usw.), insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäss zu verschliessen.In allen Fahrzeugen ist Rauchen verboten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften uns Mautgebühren in den jeweiligenLändern zu beachten. Es dürfen nur Strassen befahren werden, welche der witterungsgemässen Bereifung angepasst sind. Es ist ausschliesslich eineSommerbereifung auf den Fahrzeugen vorhanden. Nur für Winteranmietungen stehen nach vorheriger Vereinbarung Winterreifensätze zur Verfügung.9. Wartung und ReparaturDie Kosten der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs trägt der Mieter - die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste undnotwendigen Verschleissreparaturen trägt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zugewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100.- € ohne weiteres, grössere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegebenwerden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 10).10. Haftung des MietersDer Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemässem Zustand. Bei Unfällen und Verlust des Fahrzeugs haftet er proeingetretenen Schaden soweit die abgeschlossene Versicherung greift, in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung - wenn er (bzw. der Fahrer) den Unfall oderden Verlust (mit-) zu vertreten hat. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil derMieter (oder Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingteFahruntüchtigkeit entstanden ist oder der Mieter es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen(siehe Ziff. 12) oder der Mieter (bzw. Fahrer) keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht befugt ist, von ihr Gebrauch zu machen. Das gleiche gilt für Schäden,die durch Nichtbeachten von Durchfahrtshöhen verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten nach Ziffern 6 oder 8 dieserBedingungen verletzt oder das Fahrzeug an einen nichtberechtigten Dritten überlassen, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinenEinfluss auf die Regulierung des Schadensfalls (insbesondere durch den Versicherer) gehabt. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei derBenutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemässe Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Müssen aufgrund verspäteter Rückgabe oderBeschädigungen folgende Mieten storniert werden trägt der Mieter die Kosten des Mietausfalls.11. Haftung des VermietersDer Vermieter ist berechtigt, statt dem reservierten Fahrzeug ein gleich- oder höherwertiges Ersatz-Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn das gemieteteFahrzeug nicht zur Verfügung steht. Sollte kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, erhält der Mieter die von ihm gezahlte Miete zurück. Bei Ausfall desFahrzeugs während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat tritt der Schutzbrief in Kraft zum Zwecke der Rückholung. Für mittelbareSchäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugszurücklässt.12. Verhalten bei UnfällenDer Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldetenUnfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen und zu melden haftet er voll (siehe Ziff. 10). GegnerischeAnsprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichenBericht unter Vorlage einer Skizze und Fotos zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigerZeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Selbstbeteiligung derVersicherung, sind Fremdschäden aufgetreten oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist der Vermieter und die Versicherung zu unterrichten. Versagtder Wegstreckenzähler, ist das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und reparieren zu lassen.13. Speicherung von PersonaldatenDer Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen,im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und bei Bedarf (Bussgeldbescheide, Mauterhebung) an Behörden und Organisationen weiterzuleiten. Eswerden keinerlei Daten an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Der Vermieter erhält eine Kopie des Führerscheines und Personalausweises.14. GerichtsstandGerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinenGerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus demGeltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Diese Regel gilt auch fürWechsel- und Scheckverfahren.15. SchlussbestimmungenWeitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen; mündliche Zusagen nicht abgegeben. Sollten einzelne Punkte dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oderwerden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass ihr Zweck inwirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

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